Über Kindertagespflege allgemein

Was bedeutet Kindertagespflege im Land Brandenburg?

Die Kindertagespflege im Land Brandenburg ist ein Angebot zur zeitweisen Betreuung von Kindern, vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Die Kindertagespflege ist in Brandenburg ein gleichrangiges Angebot der Kindertagesbetreuung.

 

Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreut Kinder, während die Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind. Seit August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr. Die Betreuungszeit beträgt dann 6 h pro Tag.

 

Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist in den letzten Jahren stets gestiegen. Deshalb ist die Kindertagespflege eine wünschenswerte und notwendige Ergänzung für Familien und deren Kinder.

 

Kindertagespflege kann über den öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt oder Gemeinde/Amt) vermittelt und öffentlich gefördert werden. Der Elternbeitrag berechnet sich nach dem Einkommen der Eltern und wird vom Amt erhoben und berechnet.

 

Der Betreuungsbedarf

Der tägliche bzw. wöchentliche Betreuungsumfang für das Kind wird anhand der wöchentlichen Arbeitszeit, plus Pausen sowie dem Arbeitsweg, vom zuständigen Amt festgelegt. Für Kinder aus Luckenwalde ist das Hauptamt im Rathaus zuständig.

 

Der Betreuungsvertrag und die Betreuungskosten

Der Betreuungsvertrag wird zwischen der Tagespflegeperson, den Eltern des Kindes und der Stadt Luckenwalde geschlossen.

 

Die Betreuungskosten werden vom zuständigen Amt (Stadt Luckenwalde) berechnet.

 

Hier finden eine Fotogalerie zu den Räumlichkeiten unserer Kindertagesstätte